Georg Koch Stiftung
Stiftung bürgerlichen Rechts
Kinderferienheim am Timmendorfer Strand
1. Das Kinderheim in Timmendorfer Strand ist ein Ferienheim einer Stiftung bürgerlichen Rechts.
2. Die organisatorische Leitung des Heimes liegt beim Vorstand der Stiftung, der auch die Belegung des Kinderheimes und die Abrechnung mit den Betreuern vornimmt.
3. Die hauswirtschaftliche Leitung liegt bei Frau Manuela Jensen, Tel: 0171 / 837 4403.
4. Auf dem Grundstück des Kinderheimes wohnt das Ehepaar Heimann, das auch einige Hausmeisteraufgaben wahrnimmt. Insbesondere dann, wenn bereits vor der eigentlichen Anreise schon Gepäck angeliefert werden soll, ist ein Anruf bei Frau oder Herrn Heimann sinnvoll: 04503 / 89 88 13.
5. Die Verantwortung für die Aufsicht der Kinder liegt ausschließlich bei den Betreuern. Sie haben für einen reibungslosen Ablauf des Ferienaufenthaltes und die pädagogische Betreuung der Kinder zu sorgen.
Die Zahl der Betreuer soll zwei Personen grundsätzlich nicht übersteigen: ein/e ausgebildete(r) Jugendleiter/in und eine Hilfskraft mit Erfahrung für die Kinderbetreuung. Grundsätzlich sollte eine weibliche und eine männliche Betreuungsperson mitfahren. Abweichungen sind mit dem Vorstand vorher abzusprechen.
Es ist darauf zu achten, dass mindestens ein Betreuer ständig zur Beaufsichtigung der Kinder anwesend ist.
6. Die Auswahl der Kinder wird von dem jeweiligen Gruppenleiter getroffen. Er hat zu prüfen, ob die Kinder aus bedürftigen Familien kommen. Nach § 53 der Abgabenordnung gilt eine Familie dann als bedürftig, wenn deren Einkommen das Vierfache des Sozialhilfe-Regelsatzes nicht übersteigt (für Alleinerziehende wird nicht der vier-, sondern der fünffache Regelsatz zugrunde gelegt).
7. Es gibt im Kinderheim zwei Fünfbett- und zwei Zweibettzimmer, so dass insgesamt 14 Kinder mitgenommen werden können. Das Alter der Kinder sollte zwischen 5 und 12 Jahren liegen. Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzusprechen.
8. Die Stiftung rät, für jedes Kind die Krankenversicherungskarte mitzunehmen. Außerdem empfiehlt die Stiftung den Gruppenleitern, sich von den Eltern schriftlich bestätigen zu lassen, ob das Kind am Baden in der Ostsee oder im Schwimmbad teilnehmen darf.
9. Bettnässer dürfen mitfahren. Die Kontrolle, ob Betten eingenässt wurden, sowie das Abziehen des eingenässten Bettzeugs ist jedoch die Aufgabe der Betreuer.
10. Da die Mahlzeiten von den Betreuern zubereitet werden, ist auf äußerste Sauberkeit zu achten. Es sind die Vorschriften des Bundesseuchengesetzes zu erfüllen.
11. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Verpflegung und Unterkunft der Kinder. Der Gruppenleiter erhält bei Ankunft das gesamte Wirtschaftsgeld, nämlich 9,00 € pro Person und Tag. Über diesen Satz hinaus können keine Nachforderungen gestellt werden. Über die Aufwendungen ist Buch zu führen, die Belege sind fortlaufend zu nummerieren und beizulegen.
Das Wirtschaftsgeld wird bei der Sparkasse Holstein in der Strandallee 75a ausgezahlt. Die Sparkasse erhält nach Anmeldung der Gruppe eine Anweisung; sie zahlt den Betrag gegen Vorlage eines gültigen Ausweises an denjenigen (diejenige) Gruppenleiter(in) aus, der (die) namentlich angemeldet ist.
Die Abrechnung ist bei Abfahrt im Kinderheim zurückzulassen bzw. Frau Jensen oder Frau Heimann zu übergeben. Nicht ausgegebenes Geld muss in bar oder per Verrechnungsscheck zurückerstattet werden. Wenn weniger Kinder mitfahren, als auf der Anmeldung angegeben, so ist der zuviel erhaltene Verpflegungssatz zurückzuzahlen.
12. Die Räume sind grundsätzlich selbst in Ordnung zu halten. Soweit es von der Personalausstattung der Stiftung her möglich ist, wird bei der Reinigung Hilfestellung geleistet, vor allem dann, wenn kleinere Kinder in der Gruppe sind. Es sind Hausschuhe mitzubringen.
Das Ausleeren der Papierkörbe (in den Schlafräumen) und der Müllgefäße (in der Küche) ist von den Gruppen selbst vorzunehmen. Über die Vorschriften der Mülltrennung in Schleswig-Holstein werden die Gruppenleiter bei ihrer Ankunft informiert.
13. Zum Aufenthalt der Kinder stehen der Innenhof und die Tagesräume zur Verfügung. Weitgehend sollen die Spiele am Strand, auf dem Spielplatz im Kurpark oder in dem umliegenden Waldgelände durchgeführt werden. Auf eine pflegliche Behandlung des Kinderheimes, der Außenanlage und der vorhandenen Spielsachen ist zu achten. Die Eltern sind vor Reiseantritt zu informieren, dass sie für Schäden haften, die ihre Kinder an den Einrichtungen verursachen.
Von 13:00 bis 15:00 Uhr ist Mittagsruhe. Diese Pause ist unbedingt einzuhalten und bedeutet: Kein Lärm im Haus, und kein Lärm auf dem Grundstück.
Ab 20:00 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt. Dies gilt auch für den Innenhof, der ab 21:30 Uhr nicht mehr benutzt werden darf.
14. Der Geschirrspüler wird von den Gruppenleitern selbst bedient. Auf Wunsch erfolgt eine Einweisung. Die Waschmaschinen und der Trockner dürfen von den Gruppenleitern nicht selbst bedient werden. Ausnahmen, etwa bei Bettnässern, sind mit Frau Berger abzustimmen.
15. Im Tagesraum steht ein Telefon. Es ist für Notfälle, nicht für längere Gespräche gedacht. Für Privatgespräche gibt es Münzfernsprecher in der Strandallee. Selbstverständlich können sich die Gruppenleiter im Kinderheim unter der Telefonnummer 04503 / 2234 anrufen lassen.
16. Besuch für Kinder und Betreuer ist ausdrücklich unerwünscht. Die Mitnahme von Betreuerkindern ist nicht gestattet. Ausnahmen sind unbedingt mit dem Vorstand abzusprechen!
17. Zu Beginn des Aufenthaltes ist für jede Gruppe eine Kurkarte bei der Kurverwaltung Timmendorfer Strand abzuholen. Mit dieser Kurkarte gibt es ermäßigte Karten z.B. für die Schwimmbäder in Niendorf und Scharbeutz. Außerdem ist die Kurkarte bei jedem Strandbesuch mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen.
18. Am Strand wird während der Sommersaison von Mai bis September bei der Strandkorbvermietung Stefan ein Strandkorb für das Kinderheim angemietet.
Georg Koch Stiftung
Der Vorstand - Hamburg, Februar 2023
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Ansprechpartnerin: Carola Monk
Informationen zu Lage und Ausstattung des Kinderferienheims finden sie hier.