Georg Koch Stiftung

Stiftung bürgerlichen Rechts

Kinderferienheim am Timmendorfer Strand

Heimordnung

1. Das Kinderheim in Timmendorfer Strand ist ein Ferien­heim einer Stif­tung bür­ger­li­chen Rechts.

Verantwortlichkeiten

2. Die organisatorische Lei­tung des Heimes liegt beim Vor­stand der Stif­tung, der auch die Be­le­gung des Kinder­heimes und die Abrech­nung mit den Betreu­ern vor­nimmt.

3. Die hauswirtschaft­liche Lei­tung liegt bei Frau Manuela Jensen, Tel: 0171 / 837 4403.

4. Auf dem Grundstück des Kinderheimes wohnt das Ehepaar Heimann, das auch einige Hausmeisteraufgaben wahr­nimmt. Ins­be­son­de­re dann, wenn be­reits vor der ei­gent­li­chen An­reise schon Gepäck ange­lie­fert wer­den soll, ist ein An­ruf bei Frau oder Herrn Heimann sinn­voll: 04503 / 89 88 13.

5. Die Verantwor­tung für die Auf­sicht der Kinder liegt aus­schließ­lich bei den Be­treu­ern. Sie haben für einen rei­bungs­losen Ab­lauf des Ferien­aufent­haltes und die päda­gogi­sche Betreu­ung der Kinder zu sor­gen.
Die Zahl der Betreu­er soll zwei Per­sonen grund­sätz­lich nicht über­stei­gen: ein/e aus­ge­bil­dete(r) Ju­gend­lei­ter/in und eine Hilfs­kraft mit Er­fah­rung für die Kinder­betreu­ung. Grund­sätz­lich soll­te eine weib­liche und eine männ­liche Betreu­ungs­person mit­fahren. Abwei­chun­gen sind mit dem Vor­stand vorher ab­zu­sprechen.
Es ist da­rauf zu achten, dass min­des­tens ein Betreu­er stän­dig zur Be­auf­sich­ti­gung der Kinder an­we­send ist.

Wer darf mitfahren?

6. Die Auswahl der Kinder wird von dem je­wei­li­gen Grup­pen­lei­ter ge­trof­fen. Er hat zu prüfen, ob die Kinder aus be­dürf­ti­gen Fa­mi­li­en kom­men. Nach § 53 der Ab­gaben­ord­nung gilt eine Familie dann als be­dürf­tig, wenn deren Ein­kom­men das Vier­fache des So­zial­hilfe-Regel­sat­zes nicht über­steigt (für Allein­er­zie­hen­de wird nicht der vier-, son­dern der fünf­fache Regel­satz zu­grunde gelegt).

7. Es gibt im Kinderheim zwei Fünf­bett- und zwei Zwei­bett­zimmer, so dass ins­ge­samt 14 Kinder mit­genom­men werden können. Das Alter der Kinder sollte zwi­schen 5 und 12 Jah­ren liegen. Aus­nahmen sind mit dem Vor­stand ab­zu­spre­chen.

8. Die Stiftung rät, für jedes Kind die Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte mit­zu­neh­men. Außer­dem emp­fiehlt die Stif­tung den Gruppen­lei­tern, sich von den El­tern schrift­lich be­stä­ti­gen zu lassen, ob das Kind am Baden in der Ostsee oder im Schwimm­bad teil­nehmen darf.

9. Bettnässer dürfen mitfahren. Die Kon­trol­le, ob Betten ein­genässt wur­den, sowie das Ab­zie­hen des ein­genässten Bett­zeugs ist je­doch die Auf­gabe der Be­treu­er.

10. Da die Mahlzeiten von den Be­treu­ern zu­be­re­itet wer­den, ist auf äußerste Sauber­keit zu ach­ten. Es sind die Vor­schrif­ten des Bundes­seuchen­gesetzes zu er­füllen.

Kostenübernahme

11. Die Stiftung übernimmt die Kos­ten für Ver­pfle­gung und Unter­kunft der Kinder. Der Gruppen­lei­ter erhält bei Ankunft das gesamte Wirt­schafts­geld, nämlich 9,00 € pro Person und Tag. Über diesen Satz hinaus können keine Nach­for­de­run­gen ge­stellt werden. Über die Auf­wen­dungen ist Buch zu führen, die Belege sind fort­laufend zu num­merieren und bei­zu­legen.
Das Wirt­schafts­geld wird bei der Spar­kasse Holstein in der Strand­allee 75a ausgezahlt. Die Spar­kasse erhält nach An­mel­dung der Gruppe eine An­wei­sung; sie zahlt den Betrag gegen Vor­lage eines gül­ti­gen Aus­wei­ses an den­je­ni­gen (die­jenige) Gruppen­lei­ter(in) aus, der (die) na­ment­lich ange­mel­det ist.
Die Ab­rech­nung ist bei Abfahrt im Kinder­heim zurück­zu­la­ssen bzw. Frau Jensen oder Frau Heimann zu übergeben. Nicht aus­ge­ge­be­nes Geld muss in bar oder per Ver­rech­nungs­scheck zu­rück­erstattet werden. Wenn weniger Kinder mit­fahren, als auf der An­mel­dung angegeben, so ist der zuviel er­hal­te­ne Ver­pfle­gungs­satz zurück­zu­zahlen.

Hausordnung

12. Die Räume sind grund­sätz­lich selbst in Ord­nung zu hal­ten. Soweit es von der Per­so­nal­aus­stat­tung der Stif­tung her mög­lich ist, wird bei der Rei­ni­gung Hilfe­stel­lung ge­leis­tet, vor allem dann, wenn klei­ne­re Kinder in der Gruppe sind. Es sind Haus­schuhe mit­zu­brin­gen.
Das Aus­lee­ren der Papier­körbe (in den Schlaf­räumen) und der Müll­ge­fäße (in der Küche) ist von den Grup­pen selbst vor­zu­neh­men. Über die Vor­schrif­ten der Müll­tren­nung in Schleswig-Holstein werden die Gruppen­lei­ter bei ihrer An­kunft in­for­miert.

13. Zum Aufenthalt der Kinder ste­hen der In­nen­hof und die Tages­räu­me zur Ver­fü­gung. Weit­ge­hend sollen die Spiele am Strand, auf dem Spiel­platz im Kur­park oder in dem um­lie­gen­den Wald­ge­lände durch­ge­führt werden. Auf eine pfleg­li­che Be­hand­lung des Kinder­heimes, der Außen­an­lage und der vor­han­de­nen Spiel­sachen ist zu achten. Die Eltern sind vor Reise­an­tritt zu in­for­mie­ren, dass sie für Schä­den haften, die ihre Kinder an den Ein­rich­tun­gen ver­ur­sachen.
Von 13:00 bis 15:00 Uhr ist Mit­tags­ruhe. Diese Pau­se ist un­be­dingt ein­zu­hal­ten und be­deu­tet: Kein Lärm im Haus, und kein Lärm auf dem Grund­stück.
Ab 20:00 Uhr ist Zimmer­laut­stärke an­ge­sagt. Dies gilt auch für den In­nen­hof, der ab 21:30 Uhr nicht mehr be­nutzt wer­den darf.

14. Der Geschirrspüler wird von den Gruppen­lei­tern selbst bedient. Auf Wunsch erfolgt eine Ein­wei­sung. Die Wasch­ma­schi­nen und der Trock­ner dürfen von den Gruppen­lei­tern nicht selbst be­dient wer­den. Ausnahmen, etwa bei Bett­näs­sern, sind mit Frau Berger ab­zu­stim­men.

15. Im Tagesraum steht ein Telefon. Es ist für Not­fälle, nicht für län­ge­re Ge­spräche ge­dacht. Für Privat­ge­sprä­che gibt es Münz­fern­spre­cher in der Strand­allee. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen sich die Gruppen­lei­ter im Kinder­heim unter der Te­le­fon­num­mer 04503 / 2234 an­rufen lassen.

16. Besuch für Kinder und Be­treu­er ist aus­drück­lich un­er­wünscht. Die Mit­nahme von Betreu­er­kindern ist nicht ge­stat­tet. Aus­nah­men sind un­be­dingt mit dem Vor­stand ab­zu­spre­chen!

Am Strand

17. Zu Beginn des Aufent­hal­tes ist für jede Gruppe eine Kur­karte bei der Kur­ver­wal­tung Tim­men­dor­fer Strand ab­zu­ho­len. Mit die­ser Kur­karte gibt es er­mä­ßig­te Karten z.B. für die Schwimm­bä­der in Nien­dorf und Schar­beutz. Außer­dem ist die Kur­kar­te bei jedem Strand­be­such mit­zu­neh­men und auf Ver­lan­gen vor­zu­zei­gen.

18. Am Strand wird während der Sommer­sai­son von Mai bis Sep­tem­ber bei der Strand­korb­ver­mie­tung Stefan ein Strand­korb für das Kinder­heim an­ge­mie­tet.

Georg Koch Stiftung
Der Vorstand - Hamburg, Februar 2023

Kontakt

Wenn Sie sich um einen Auf­ent­halt im Kinder­ferien­heim am Timmen­dor­fer Strand be­wer­ben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Tel. 040 / 45 54 83
Fax 040 / 280 55 162
E-Mail mail@georg-koch-stiftung.de

Postanschrift Georg Koch Stiftung:

Böckmannstr. 13
20099 Hamburg

Ansprechpartnerin: Carola Monk

Informationen zu Lage und Aus­stat­tung des Kinder­ferien­heims finden sie hier.