Georg Koch Stiftung
Stiftung bürgerlichen Rechts
Kinderferienheim am Timmendorfer Strand
Kinder beim Basteln im gemütlichen Aufenthaltsraum
Die Auswahl der Kinder wird von dem jeweiligen Gruppenleiter getroffen. Er hat zu prüfen, ob die Kinder aus bedürftigen Familien kommen. Nach § 53 der Abgabenordnung gilt eine Familie dann als bedürftig, wenn deren Einkommen das Vierfache des Sozialhilfe-Regelsatzes nicht übersteigt (für Alleinerziehende wird nicht der vier-, sondern der fünffache Regelsatz zugrunde gelegt).
Es gibt im Kinderheim zwei Fünfbett- und zwei Zweibettzimmer, so dass insgesamt 14 Kinder mitgenommen werden können. Das Alter der Kinder sollte zwischen 5 und 12 Jahren liegen. Ausnahmen sind mit dem Vorstand abzusprechen.
Die Stiftung rät, für jedes Kind die Krankenversicherungskarte mitzunehmen. Außerdem empfiehlt die Stiftung den Gruppenleitern, sich von den Eltern schriftlich bestätigen zu lassen, ob das Kind am Baden in der Ostsee oder im Schwimmbad teilnehmen darf.
Bettnässer dürfen mitfahren. Die Kontrolle, ob Betten eingenässt wurden, sowie das Abziehen des eingenässten Bettzeugs ist jedoch die Aufgabe der Betreuer.
Da die Mahlzeiten von den Betreuern zubereitet werden, ist auf äußerste Sauberkeit zu achten. Es sind die Vorschriften des Bundesseuchengesetzes zu erfüllen.
Wenn Sie sich um einen Aufenthalt im Kinderferienheim am Timmendorfer Strand bewerben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Tel. | 040 / 45 54 83 |
Fax | 040 / 280 55 162 |
mail@georg-koch-stiftung.de |
Postanschrift Georg Koch Stiftung:
Böckmannstr. 13
20099 Hamburg
Ansprechpartnerin: Carola Monk
Informationen zu Lage und Ausstattung des Kinderferienheims finden sie hier.